Heidelberg, den 04.10.2016

Anfrage Nr.: 0081/2016/FZ
Anfrage von: Stradtrat Niebel
Anfragedatum: 16.09.2016


Bettelverordnung

Schriftliche Frage:

Seit Jahren nimmt das Betteln in Heidelberg zu. Dominiert wird Demutsbettelei vor den Kaufhäusern, in der Hauptstraße, am Bismarckplatz und anderen prominenten Plätzen Heidelbergs von Osteuropäern. Diese Bettler sind schichtweise organisiert. Die Schilder tragen oft gleiche Handschrift, was auf organisierte Bettelei hinweist. Die osteuropäischen Bettlerinnen in der Hauptstraße treten organisiert auf und haben oft genug Kinder bei sich.

Auch bei den osteuropäischen Straßenmusikanten sind oft Kinder bei Wind und Wetter dabei. Diese werden meines Erachtens zur Bettelei erzogen und damit missbraucht.

Angesichts dieser Tatsachen fordere ich die Verwaltung, insbesondere das Dezernat I & III, dazu auf

  1. durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und andere Stellen (Polizei) zu erheben, wie viele Personen in Heidelberg regelmäßig und gewerbsmäßig der Bettelei nachgehen;
  2. wie viele Minderjährige bei diesen Betteileien regelmäßig anzutreffen sind;
  3. welche sozialen und ethnischen Hintergründe in dieser Gruppe dominieren;
  4. welche Erfahrungen es in anderen deutschen Städten mit „Betteleiverordnungen“ gibt;
  5. die Rechtsgrundlage für eine Betteleiverordnung für Heidelberg zu prüfen.

In diesem Zusammenhang ist es notwendig, regelmäßig und systematisch den Missbrauch von Minderjährigen durch solche Bettelei, durch Zwangs-Anwesenheit bei Straßenmusik bei Wind und Wetter durch den KOD und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendamtes zu überwachen und gegebenenfalls zu unterbinden.

Auch in diesem Bereich wird Information und Auskunft bis Anfang 2017 erbeten.

Antwort:

ln vielen Städten haben bestimmte Bettelformen, insbesondere das Demutsbetteln, stark zugenommen. Auch in Heidelberg gibt es in den letzten zwei Jahren einen zunehmenden Trend, der allerdings durch massive Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei eingedämmt wird. Meist handelt es sich nicht um einzelne Menschen, sondern um gut organisierte Banden. Die Mitglieder der Banden kommen oft aus osteuropäischen Ländern. Der Bevölkerung wird geraten, bei einer offensiven Form des Betteln nichts zu geben, da die Spende in der Regel nicht bei den Menschen ankommt, die es wirklich brauchen.
ln der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung der Stadt Heidelberg ist geregelt, dass die körperliche Nähe suchende oder sonst besonderes aufdringliches Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns verboten ist. Bei Verstößen gegen die Vorschrift werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, Sicherheitsleistungen einbehalten und Platzverweise erteilt.

Im Einzelnen werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1.
Hierzu liegen keine Zahlen vor. Viele Bettler sitzen nicht an festen Plätzen. Schwerpunktmäßig halten sich Bettelnde im Bereich des Bismarckplatzes und der umliegenden Bereiche sowie in der Fußgängerzone auf. Auch am Heidelberger Hauptbahnhof sind Bettelnde regelmäßig unterwegs. Sie rotieren von einer Stadt zur anderen, so dass namentlich nicht immer die gleichen Personen beim Betteln angetroffen werden.

Zu 2.
Bettlerinnen werden in Einzelfällen mit Kindern angetroffen; in besonderen Fällen (Verwahrlosung) wird das Jugendamt hinzugezogen. Zahlen werden nicht erhoben.

Zu 3.
Soziale und ethnische Hintergründe in den Gruppen werden nicht erhoben, da es um die Ahndung von Ordnungsstörungen geht und nicht um eine Milieustudie.

Zu 4.
Die Städte regeln die Ahndung dieser Verhaltensweise über ihre Polizeiverordnungen.

Zu 5.
Die Stadt Heidelberg regelt die Untersagung des aggressiven Bettelns über Ihre Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung (StrAnlPolVO).

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