Heidelberg, den 15.02.2017

Anfrage Nr.: 0009/2017/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 31.01.2017


Mehrkosten durch Volljährigkeit unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge (UMA)

Schriftliche Frage:

Laut Informationen des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ vom 30.12.2016, Seite 39 entstanden zur Jahreswende „hohe Kosten für die Betreuung von Flüchtlingen. Tausende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden dann volljährig und fallen damit aus der Jugendhilfe, die von den Bundesländern finanziert wird.“ Laut SPIEGEL-Bericht sind für „weitere Betreuungskosten die Kommunen zuständig.“ „Für viele der (irregulären) Flüchtlinge, die 2015 ohne Papiere ankamen, „notierten die Behörden bei der Einreise der Einfachheit halber den 1.1.1999 als Geburtstag.“ Auf dem Papier sind diese irregulären Flüchtlinge also jetzt volljährig. Der SPIEGEL gibt an, dass dies für rund 65% der fraglichen Flüchtlingsgruppe gilt.

Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragebereichen:

1. Wie viele Jugendliche unbegleitete Flüchtlinge halten sich gegenwärtig in Heidelberg auf?

2. Wie viele Menschen dieser Gruppe wurden gemäß den obigen SPIEGEL-Angaben zum 1.1.2017 volljährig?

3. Trifft es auch für Heidelberg zu, dass nunmehr die Stadt Heidelberg allein die Kosten zu tragen hat?

Falls dies nicht der Fall sein sollte:

4. In welcher prozentualen und absoluten Höhe beteiligen sich der Bund beziehungsweise das Land weiter an den Kosten für Unterbringung und Versorgung dieser Flüchtlingsgruppe?

5. Was unternimmt die Stadt Heidelberg beziehungsweise das Kinder- und Jugendamt beziehungsweise der Arbeitskreis Asyl, um eine kostengünstigere und die Integration fördernder Unterbringung minderjähriger irregulärer Flüchtlinge in Familien der Heidelberger Willkommensgesellschaft unterzubringen?
Wie viele dieser Menschen sind schon in Familien untergebracht?

6. Wie unterscheiden sich die Kosten für vollstationäre Unterbringung von denen von Adoptionsbeihilfen?

Antwort:

Aktuelle Fallzahl jugendliche Flüchtlinge, die nach der Inobhutnahme in Form von jugendhilferechtlichen Anschlusshilfen in der Zuständigkeit des Kinder- und Jugendamtes liegen:

Gesamtanzahl minderjährige und volljährige (max. 21 Jahre) Flüchtlinge

117

volljährig im Jahr 2016

34

volljährig zum 01.01.2017

8

volljährig werdend im Jahr 2017

36

 

Kostenzuständigkeit

Sämtliche Kosten für die im Rahmen der Jugendhilfe erfolgte Unterbringung der minderjährigen als auch der volljährigen Jugendlichen werden den Kommunen vom Land erstattet. Die Zuständigkeit für volljährige Jugendliche ist in § 41 SGB VIII geregelt. Demnach kann einem jugendlichen Volljährigen Hilfe zur Erziehung bis max. zum 21 Lebensjahr gewährt werden.

 

Unterbringung

Die Unterbringung der Jugendlichen wird individuell und einzelfallbezogen am jeweiligen Betreuungsbedarf ausgerichtet. Maßgebende Faktoren sind hierbei zum Beispiel: Entwicklungsstand, Grad der Selbständigkeit, persönliche und emotionale Belastungen, Mitwirkungsbereitschaft.

Mögliche Unterbringungsformen sind stationäre Hilfen mit unterschiedlichen Betreuungsschlüsseln und Betreuungsintensitäten, Jugendwohngemeinschaften sowie die Unterbringung in einer Pflegefamilie. Wenn aus Sicht des Kinder- und Jugendamtes die Unterbringung eines Jugendlichen in einer Pflegefamilie als geeignete und am Bedarf ausgerichtete Hilfe erscheint, wird diese umgesetzt, sofern eine Familie zur Verfügung steht. Aktuell sind 7 Jugendliche in einer Pflegefamilie untergebracht.

Die Suche nach Pflegefamilien erfolgt regelmäßig im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit. Generell ist die Anzahl von Pflegeeltern-Bewerbern bundesweit rückläufig. Es werden durch den Pflegekinderdienst große Anstrengungen unternommen auch UMA in Pflegefamilien zu vermitteln, dies ist aber nur in Einzelfällen möglich.

 

Kosten

Tagessatz stationäre Unterbringung ca. 130 – 150 €/Tag
Tagessatz Jugendwohngemeinschaft ca. 100 €/Tag
Tagessatz Betreutes Einzelwohnen ca. 68 – 98 €/ Tag
Pflegesatz bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie ca. 100 €/Monat

 

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