Heidelberg, den 20.02.2018

Anfrage Nr.: 0012/2018/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 18.02.2018


Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Schriftliche Frage:

  1. Wie hoch sind die zusätzlichen Personalkosten, die Sachkosten für Gebäude, EDV-Ausstattung, Materialien in 2015, 2016 und 2017, die bei der Stadt in Bezug auf als UMA (Unbegleitete minderjährige Ausländer) geführte Personen auflaufen und von ihr bezahlt werden müssen?
  2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung einer als UMA geführte Person pro Monat?

Wie hoch sind die Unterbringungs- und Betreuungskosten eines Minderjährigen Im Vergleich zu einem Volljährigen?

  1. Wie hoch ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in 2015, 2016 und 2017 in Heidelberg und im PHV?
  2. Laut Bundesfamilienministerium ist voraussichtlich die Hälfte der als UMA geführten Personen volljährig. Es gibt amtliche Daten, die die Vermutung nahelegen, dass mindestens ein Teil der als UMA geführten Personen volljährig sind. Hat die Stadt Heidelberg entsprechende Maßnahmen zur Altersfeststellung durchgeführt oder plant sie sie?

Antwort:

  1. Die durch zusätzlichen Personaleinsatz im Kinder- und Jugendamt für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) entstandenen Aufwendungen können folgender Tabelle entnommen werden:
Stichtag
31.12.2015 *
Stichtag
31.12.2016
Stichtag
31.12.2017
Zusätzlich eingesetztes Personal in Vollzeitwerten 5,3 * 9,5 11,5
Zusätzliche Personalkosten im jeweiligen Haushaltsjahr 50.413 € * 536.500 € 660.500 €
Zusätzliche Sachkosten im jeweiligen Haushaltsjahr *** 9.700 € ** 106.700 € 135.800 €

* Im Jahr 2015 wurde das zusätzliche Personal erst im Lauf des 4. Quartals eingesetzt

** Im Jahr 2015 wurden die durchschnittlichen Sachkosten für 2 Monate ermittelt.

*** Die Sachkosten wurden im Rahmen eines anerkannten vereinfachten Verfahrens unter Verwendung eines Durchschnittswerts in Höhe von 9.700 € pro Büroarbeitsplatz/Kopf überschlägig ermittelt. Im Durchschnittswert sind unter anderem Raum-, Geschäfts-, Telekommunikations- und IT-Kosten enthalten. Er wurde von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) ermittelt.

Tagessatz stationäre Unterbringung circa 4.000 – 4.500€ / Monat
Tagessatz Jugendwohngemeinschaft circa 3.000 € / Monat
Tagessatz Betreutes Einzelwohnen circa 2.000 – 3.000 € / Monat
Pflegesatz bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie circa 1.000 € / Monat

Die Kosten richten sich nach der Unterbringungsform unabhängig von Minderjährigkeit oder Volljährigkeit

  1. 2015: 207
    2016: 366
    2017: 113

circa 98 % davon wurden in PHV in Obhut genommen.

  1. In Heidelberg wurden knapp 20 % aller in Augenschein genommenen jungen Flüchtlinge als volljährig festgestellt.

Die Minderjährigkeit beziehungsweise das Alter der UMA ist mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme einzuschätzen und festzustellen (Einsichtnahme in Ausweispapiere oder andere Dokumente erfolgt, sofern vorhanden).

Die Alterseinschätzung wird entsprechend der gesetzlichen Regelung von den spezialisierten Fachkräften des Sozialen Dienstes im Kinder- und Jugendamt vorgenommen.

Die Prüfung erfolgt gemäß der „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter“ (2014) – an denen sich das Kinder- und Jugendamt orientiert – nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ in einem persönlichen Gespräch mit dem/der Minderjährigen durch zwei sozialpädagogische Fachkräfte des Jugendamtes. Grundsätzlich ist immer auch ein Dolmetscher beteiligt.

In Zweifelsfällen kann das Jugendamt entweder auf Antrag des Betroffenen oder seines Vertreters oder von Amts wegen eine ärztliche Untersuchung zur Altersbestimmung veranlassen. Dieses findet aber in der Praxis quasi nicht statt, da Einigkeit dahingehend besteht, dass die ärztlichen Untersuchungsmethoden sehr invalide sind.

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