Heidelberg, den 20.02.2018

Anfrage Nr.: 0008/2018/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 14.12.2017


Walpurgisnacht auf dem Airfield

Im Gemeinderat am 14.12.2017 zu Protokoll genommene Frage:

Ich habe die mündliche Frage oder einen Prüfauftrag, ob man nicht die Walpurgisnacht von der Thingstätte auf das Airfield verlegen könnte zum 1. Mai? Man könnte auf der Landebahn Feuerspiele machen; man könnte etwas Neues kreieren und hätte die Leute von der Thingstätte weg.

Antwort:

Eigentümerin der Liegenschaft ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Für die Ausrichtung eines Events zur Walpurgisnacht müsste sich ein Veranstalter mit einem Sicherheitskonzept zunächst an die BImA wenden. Realisierbarkeit und Genehmigungsfähigkeit wären danach zu prüfen. Interessensbekundungen seitens von Veranstaltungsunternehmen sind nicht bekannt.

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