Heidelberg, den 27.04.2016 (in der Sitzung vom 28.04 vertagt, in der Sitzung vom 16.06 behandelt)

Anfrage Nr.: 0026/2016/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 19.04.2016


Zahlläufe

Schriftliche Frage:

Wie kommt die Stadt ihrer Zahlungsverpflichtung nach. Wer ist z.B. für die Zahlläufe zuständig? Jede Abteilung, z.B. Jugendamt, für sich oder wird das zentral gesteuert? Gibt es bestimmte Tage, an denen die Zahlläufe gestartet werden oder wird „nach Bedarf“ überwiesen?

Antwort:

Die einzelnen städtischen Fachämter leiten die geprüften Rechnungen und die dazugehörigen Unterlagen an das Kämmereiamt weiter. Die Buchführung des Kämmereiamtes gibt die entsprechenden Auszahlungsanordnungen frei und gibt sie an die Stadtkasse zur Auszahlung. Die Stadtkasse führt täglich einen Zahllauf durch, bei dem die vorliegenden Auszahlungsanordnungen sämtlicher Fachämter berücksichtigt werden.

In der Vergangenheit wurde die interne Laufzeit von (Handwerker-) Rechnungen kontinuierlich verkürzt, so dass nach Rechnungseingang bei der Stadt 90% aller Rechnungen innerhalb der gesetzlich festgelegten oder vertraglich vereinbarten Fristen ausbezahlt wurden. Voraussetzung ist die Prüfbarkeit der vorgelegten Rechnungen, wenn also alle gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben für die Rechnungsstellung erfüllt sind.

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