Heidelberg, den 18.05.2017

Anfrage Nr.: 0036/2017/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 28.04.2017


Aufwendungen zur Erhaltung der Infrastruktur

Schriftliche Frage:

Viele Nebenstraßen in den Außenstadtteilen sind in einem desolaten Zustand und bedürfen dringend einer Grundsanierung.

  1. Sind grundsanierungsbedürftige Straßen in Heidelberg kartiert, erfasst?
  2. Gibt es eine Prioritätenliste zur Grundsanierung dieser Straßen?
  3. Bis wann sollen welche Straßen in den Außenstadtteilen grundsaniert werden?
  4. Welche Mittel sind im Haushalt dafür vorgesehen?

Antwort:

zu a.
Im städtischen Tiefbauamt wird das Straßenzustandskataster der Stadt Heidelberg geführt (siehe auch Drucksache 0058/2013/IV: Straßenzustandskataster für das Stadtgebiet Heidelberg, Informationsvorlage). Darin sind Straßenflächen geometrisch erfasst und nach den von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. empfohlenen Kriterien bewertet. Im Ergebnis liegt eine Karte vor, in der allen Straßenflächen eine Zustandsklasse (1 – 6, analog zum Schulnotensystem) zugeordnet wird.

Das Straßenzustandskataster dient dem Tiefbauamt als Grundlage für die Erneuerungsplanung und ist zudem zur Visualisierung der Straßenzustände gut geeignet. Ins Straßenzustandskataster finden lediglich Zustandsmerkmale der Oberflächen Eingang. Eine Aussage zum Aufbau der Straße lässt sich daraus nicht ableiten.

zu b:
Die Prioritäten zur Grundsanierung der Straßen lassen sich zum einen aus dem aktuellen Haushalt sowie der darin enthaltenen mittelfristigen Finanzplanung ersehen.

Zum Weiteren wurde aktuell über die in den nächsten Jahren vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen des Gesamtansatzes „Fortführung des Straßenerneuerungsprogramms“ in den Vorlagen DS 0267/2016/BV „Straßenerneuerungsprogramm; hier: Grundsätzliche Zustimmung zur Fortführung des Straßenerneuerungsprogramms und Zeppelinstraße – Maßnahmegenehmigung“ und DS 0423/2016/BV „Fortführung des Straßenerneuerungsprogramms – hier Genehmigung weiterer Maßnahmen“ informiert.

zu c+d:
Hierzu wird ebenfalls auf die Vorlagen DS 0267/2016/BV „Straßenerneuerungsprogramm; hier: Grundsätzliche Zustimmung zur Fortführung des Straßenerneuerungsprogramms und Zeppelinstraße – Maßnahmegenehmigung“ und DS 0423/2016/BV „Fortführung des Straßenerneuerungsprogramms – hier: Genehmigung weiterer Maßnahmen“verwiesen, in der jeweils nach Vorberatung durch den Bau- und Umweltausschuss sowie dem Haupt- und Finanzausschuss in den Sitzungen vom 06.10.2016 und 16.02.2017 durch den Gemeinderat den weiteren, in den Vorlagen genannten Maßnahmen des Straßenerneuerungsprogramms sowie deren Finanzierung in den Jahren 2017 und 2018 zugestimmt wurde.

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