Heidelberg, den 09.10.2019

Anfrage Nr.: 0068/2019/FZ
Anfarge von: Stadtrat Niebel
Anfragdatum: 27.09.2019


Neutralität des Oberbürgermeisters

Schriftliche Frage:

Sie haben laut Rhein-Neckar-Zeitung vom 18.09.2019 „alle in der Verwaltung“ aufgefordert, die Klima-Demonstration am Freitag, 20.09.2019, zu „unterstützen“, also daran teilzunehmen, auch während der Arbeitszeit.
1. Laut Satzung der Stadt Heidelberg steht Ihnen lediglich die Ernennung/Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern zu, nicht die Aufforderung an das städtische Personal, eine bestimmte politische Absicht, nämlich Ihre eigene, öffentlich kundzutun.
2. Ich bitte um Auskunft darüber, aufgrund welcher Rechtslage, welcher Satzungen, Statuten oder amtlichen Gepflogenheiten Sie diese Aufforderung an die städtischen Angestellten gestellt haben

Antwort:

Der erwähnte Artikel in der RNZ ist nichtzutreffend zitiert. Der Oberbürgermeister hat niemanden „aufgefordert“, an der „Fridays for Future“-Demonstration teilzunehmen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann selbstverständlich frei entscheiden, ob und in welcher Weise sie oder er sich zum Beispiel für Ziele des Klimaschutzes engagiert.
Im vorliegenden Fall galt es zu unterscheiden, ob im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitregelungen für eine Teilnahme Freizeitausgleich für geleistete Überstunden genommen werden kann.
Der Oberbürgermeister hat lediglich die Amtsleiterinnen und Amtsleiter aufgefordert, denjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Teilnahme zu ermöglichen, die an der Demonstration teilnehmen möchten, sofern der Dienstbetrieb nicht beeinträchtigt wurde.
Diese Bitte um eine großzügige Handhabung der Arbeitszeitregelung ist kein Einzelfall. Bei bestimmten Brückentagen oder Großereignissen – wie beispielsweise einer Fußball-Weltmeisterschaft – wurde ebenso verfahren.
Als Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister nach der Gemeindeordnung berechtigt, solche organisatorischen Regelungen zu treffen.

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