Heidelberg, den 03.02.2016

Anfrage Nr.: 0068/2015/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 03.11.2015


Kriminalität und Gesundheitsversorgung in Patrick-Henry-Village

Schriftliche Frage:

Der Oberbürgermeister wird zwecks Gerüchtehemmung gebeten, er möge gemeinsam mit der Polizei und den Verantwortlichen in der Patrick-Henry-Village ein wöchentliches öffentliches Bulletin veröffentlichen über:

  • Ordnungswidrigkeiten, Vergehen, zum Beispiel Diebstählen, Eigentumsdelikten, Schlägereien laut Paragrafen 223 fortfolgende des Strafgesetzbuches, Sachbeschädigungen / Verbrechen im Sinne von Krawallen und / oder Übergriffen im Patrick-Henry-Village und von Insassen der Patrick-Henry-Village ausgehend;
  • Gesundheitsversorgung: Gesundheitsstand laut ärztlicher Sprechstunde, Art und Anzahl der festgestellten Infektionskrankheiten.
  • Insbesondere frage ich nach der Vorkommenshäufigkeit von Hepatitis B, die in den Herkunftsländern der meisten Asylsuchenden, nämlich der Türkei, im Nahen und Mittleren Osten, sowie in Afrika hochprävalent ist.
  • Kosten für die ambulante und stationäre medizinische Versorgung.

 

Antwort:

Beim Registrierungszentrum Patrick-Henry-Village handelt es sich um eine Landeseinrichtung und alles was die Gegebenheiten innerhalb des PHV betrifft, befindet sich außerhalb des kommunalen Wirkungskreises. Eine öffentliche Verlautbarung kann deshalb nur von der für die Landeseinrichtung zuständige Stelle herausgegeben werden.

Zum Thema Kriminalität liegt der Verwaltung folgende Stellungnahme des Polizeipräsidiums Mannheim – Führungs- und Einsatzstab vor:

Wöchentliche Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik über Eigentumsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen und Verbrechenstatbestände mit Bezug auf Flüchtlinge/Asylbewerber werden nicht zur Verfügung gestellt.

 

Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird zum einen nur monatlich aktualisiert, zum anderen handelt es sich um eine Erfassungs- und nicht um eine Tatzeitstatistik. PKS-Zahlen benötigen immer eine Vergleichszahl damit sie aussagekräftig sind. Solche Vergleiche unterliegen bei einer monatlichen Betrachtungsweise einem hohen Verzerrungsfaktor, weshalb die Polizei grundsätzlich davon Abstand nimmt, Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik unterjährig zu veröffentlichen.

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