Heidelberg, den 09.12.2015

Anfrage Nr.: 0071/2015/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 03.11.2015


Soziale Lage der Stadtteile

Schriftliche Frage:

Zur Vermeidung weiterer sozialer Schiefverteilung möge der Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg Auskunft darüber geben:

1. Anteil der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund in den verschiedenen Stadtteilen Heidelbergs;

2. Anteil der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund, welche Transferleistungen beziehen, nach Stadtteilen geordnet;

3. Gesamtanteil der Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche Transferleistungen beziehen, nach Stadtteilen geordnet;

4. Anteil der Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, die von Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund und Dauerbezug von Transferleistungen bewohnt werden, nach Stadtteilen geordnet.

Sofern es sich herausstellt, dass es in bestimmten Stadtteilen zu Integrations-hemmenden „Klumpenbildungen“ gekommen ist, möge der Oberbürgermeister Auskunft darüber geben,

5. mit welchen Maßnahmen, zum Beispiel der Dissoziation, weitere Ghettobildung verhindert werden kann;

6. ob und wenn ja, welche diesbezüglichen Maßnahmen die Stadt Heidelberg, die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH und andere Wohnungsbaugenossenschaften des sozialen Wohnungsbaus schon ergriffen haben beziehungsweise noch planen.

 

Antwort:

zu1.
Auswertung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik:

Bevoelkerung_HD_Migrationshintergrund

zu 2.
Das Merkmal „Migrationshintergrund“ hat für die Berechnung des Anspruches auf Transferleistungen im SGB XII keine Relevanz, so dass das Berechnungsprogramm für SGB XII Leistungen (open prosoz) dieses Merkmal nicht als signifikant erhebt.

zu 3.
Auswertung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik – Bezieher von Leistungen nach SGB III und SGB II, nach Stadtteilen geordnet:

Bevoelkerung_HD_Leitungsbeziehern

Auswertung des Amtes für Soziales und Senioren – Bezieher von Grundsicherung nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen, nach Stadtteilen geordnet:

Bevoelkerung_HD_Leitungsbeziehern_Stadtteile

 

siehe Frage 2:
Eine Erhebung des Merkmals „Migrationshintergrund“ bei der Belegung von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau erfolgt nicht.

zu 5. und 6.
Da besonders Menschen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II und XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten, auf dem Heidelberger Wohnungsmarkt Probleme haben, sich bedarfsgerecht mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen, will die Stadt mit dem seit 2015 geltenden Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum für Transferleistungsempfänger Anreize für Vermietende im ganzen Stadtgebiet schaffen, ihren Wohnraum insbesondere an diesen Personenkreis zu vermieten.

Auch alle übrigen Instrumente und Förderangebote des städtischen Wohnungsentwicklungsprogramms dienen zum Einen der Schaffung von preiswertem Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung, besonders für untere Einkommensgruppen bis hin zu den sogenannten Schwellenhaushalten, und zum Anderen zur Schaffung von barrierefreien oder barrierearmen Lebenslaufwohnungen für ältere und behinderte Menschen.

Das Kriterium Migrationshintergrund spielt fördertechnisch in keinem der städtischen Programme eine Rolle.

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