Heidelberg, den 06.12.2019

Anfrage Nr.: 0104/2019/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 20.11.2019


Fahrberechtigung für Asylbewerber

Schriftliche Frage:

1. Es gibt die Weisung vom Regierungspräsidium KA, dass Asylbewerber kostenlos(schwarz) im Rhein-Neckar-Kreis fahren dürfen. Gibt es von der Stadt Heidelberg eine ähnliche Weisung? Seit wann gibt es diese Weisung?
2. Wurde die Weisung im Raum Heidelberg umgesetzt und in welchen Zeitraum?
3. Wer trägt die entstehenden Kosten der Weisung?
4. Wie werden die Kosten der Weisung berechnet? Höhe der entstandenen Kosten bitte nach Jahren listen.
5. Welche anderen Verkehrsbetriebe und -verbunde (RNV)im Rhein-Neckar-Kreis führen diese Anweisung durch?
6. Mit welcher gesetzlichen Regelung ist diese kostenlose Fahrtberechtigung erlaubt?
7. Das ist Benachteiligung, Diskriminierung gegenüber der einheimischen Bevölkerung, die die Steuern dafür aufbringen muss.
8. Ich bitte um Prüfung und Weitergabe an das Amt für Chancengleichheit. Das ist eine Bevorzugung- keine Gleichstellung.
9. Wie werden die Schwarzfahrten der Asylbewerber abgerechnet?

Antwort:

Laut Stellungnahme des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar GmbH (VRN) können entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem VRN Asylsuchende und Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Mannheim, Heidelberg und Schwetzingen für die Dauer ihres dortigen Aufenthalts mit einer Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber, aus der ihre Identität und dieser Aufenthalt ersichtlich sind, den ÖPNV im Gebiet des jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreises nutzen, in dem die jeweilige Erstaufnahmeeinrichtung gelegen ist.

Bei Unterbringung im Stadtgebiet Heidelberg gilt die VRN-Wabe 125. Die Berechtigung endet mit der Verlegung in eine andere Unterkunft.

Es handelt sich bei der Fahrberechtigung um eine Mobilitätsgewährleistung in Form einer Sachleistung, die den Betroffenen von den gewährten Sozialleistungen beziehungsweise vom sogenannten Taschengeld in Höhe von pauschal 26,65 Euro abgezogen und nicht in bar ausgezahlt wird. Hierfür zahlt das Land Baden-Württemberg dem VRN einen Ausgleichsbetrag.

Die Stadt Heidelberg erachtet diese Form der Mobilitätsgewährleistung für notwendig, um die soziale Teilhabe von Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu gewährleisten und zu garantieren, dass sie den erforderlichen Zugang zu Beratung und gesundheitlicher Versorgung haben.

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