Heidelberg, den 10.02.2020

Anfrage Nr.: 0003/2020/FZ
Anfrage von: Stadtrat Geschinski
Anfragedatum: 11.12.2019


Weihnachtsbaumverbot an Schulen

Schriftliche Frage:

Wie der Regionalpresse zu entnehmen ist, wurde von der Stadtverwaltung – angeblich aus Brandschutzgründen – ein Weihnachtsbaumverbot für staatliche Schulen verhängt.
Ich frage Sie:

  1. Wie lautet die entsprechende Anordnung des Amtes für Schule und Bildung und auf welcher gesetzlichen Grundlage fußt diese? Die gesetzliche Grundlage bitte detailliert aufführen.
  2. Ist es zutreffend, dass diese Verordnung bereits 2014 erlassen wurde und in den letzten fünf Jahren jedoch unbeachtlich war? Was ist der Grund für das aktuelle erneute Anschreiben des städtischen Angestellten an die Schulleiter?
  3. Gab es im Stadtgebiet jemals Brände von Weihnachtsbäumen an staatlichen Schulen? Wenn ja, bitte das Jahr, den Grund (Fahrlässigkeit, technische Gründe et cetera) und den Schadensumfang aufführen.
  4. Der Brandschutzexperte der Berufsfeuerwehr hält laut RNZ vom 11.12.2019 einen Tannenbaum in Schulen für akzeptabel, wenn der Baum in einem Erdbottich steht und Wurzeln hat. Hat die Stadt Alternativen zum Verbot geprüft und wenn nein, warum nicht?
  5. Ein Verbot ist stets die härteste Maßnahme. Bitte erläutern Sie im Detail, wie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit vor Erlass des Verbots von der Stadt durchgeführt
    wurde.
  6. Kann die Stadt definitiv und nachvollziehbar ausschließen, dass sachfremde Erwägungen ursächlich für das Weihnachtsbaumverbot sind?

Antwort:

  1. Die Stadt Heidelberg als Schulträger, vertreten durch das Amt für Schule und Bildung, hat im November 2019 alle öffentlichen Heidelberger Schulen pflichtgemäß auf drei Dinge hingewiesen,- zum einen auf die städtische Brandschutzverordnung (danach ist offenes Feuer zum Beispiel durch Kerzen grundsätzlich in den Schulen verboten),
    – Flucht- und Rettungswege sind zwingend frei zu halten,
    – zum anderen darauf, dass Natur-Weihnachtsbäume eine Brandlast darstellen und ihre Aufstellung deshalb nicht zulässig ist.

    Grundlage ist die städtische Brandschutzordnung (Stand: 16.04.2015). Diese basiert auf der bundesweit geltenden DIN 14096.

  2. Die Schulen werden grundsätzlich jährlich zum Thema Brandschutz informiert. Warum die diesjährige Mitteilung in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt.
  3. Diesbezügliche Brände sind nicht bekannt.
  4. Da jeder Schulstandort individuelle (bauliche) Voraussetzungen aufweist, hat das Amt für Schule und Bildung die Heidelberger Schulen gebeten, nach zulässigen und sinnvollen Alternativen zu suchen, zum Beispiel LED-Beleuchtung aus schwer entflammbarem Material zu verwenden. Die Aussage der Feuerwehr in der Rhein-Neckar-Zeitung stellt keine Pauschalierung einer Möglichkeit dar, unter der ein Weihnachtsbaum aufgestellt werden kann. Es wurden lediglich Möglichkeiten aufgezeigt, unter denen, unter Berücksichtigung einer Einzelfallbetrachtung, das Aufstellen von Weihnachtsbäumen geduldet werden kann, ohne die Schutzziele nach § 15 Landesbauordnung zu verletzten. Ohne Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort (Rettungswegbreiten, Beschaffenheit der Rettungswege, verbaute Baustoffe, et cetera) ist eine pauschale Aussage durch die Feuerwehr nicht möglich.
  5. Für die Verwaltung steht die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler an den Heidelberger Schulen an erster Stelle. Als sächlicher Schulträger steht die Stadt Heidelberg unabhängig von konkreten Ereignissen in der Verantwortung, ihre Schulen darauf hinzuweisen, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
  6. Sachfremde Erwägungen sind auszuschließen.
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