Heidelberg, den 05.03.2015

Anfrage Nr.: 0019/2015/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 26.02.2015


Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber

Schriftliche Frage:

Wie werden Stadt und Polizeibehörde den Vollzug der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber in Zukunft sicherstellen? Welche Maßnahmen werden von der Stadt ergriffen, um Blockaden und ähnliche Handlungen von Privatpersonen, die die Verhinderung von Abschiebungen zum Ziel haben, effektiv zu unterbinden und derartige Nötigungen strafrechtlich ahnden zu lassen?

Antwort:

Über die Durchführung der Ausreise abgelehnter Asylbewerber entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe aufgrund einer Landesregelung in eigener Zuständigkeit. Die Kommunen haben hierauf keinen Einfluss.

Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Form der Abschiebung beauftragt das Regierungspräsidium Karlsruhe die Polizei aufgrund eines Vollstreckungsauftrages. Hinsichtlich der Abschiebung erstreckt sich die polizeiliche Zuständigkeit lediglich auf den Teil einer praktischen und zweckmäßigen Durchführung der Abschiebung von Ausländern (Realakt).

Anlässlich der geplanten Abschiebungen am Dienstag, dem 24.02.2015 kam es vor der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Hardtstraße zu einer sog. Spontandemonstration. Demonstrationsteilnehmende bekundeten ihre Solidarität mit den von der Abschiebung bedrohten Personen.

Spontandemonstrationen sind Versammlungen, die sich aus einem aktuellen Anlass bilden. Sie stehen wie angemeldete Demonstrationen unter dem Schutz des Artikels 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit). Bei Spontandemonstrationen, die keiner Anmeldepflicht nach dem Versammlungsgesetz unterliegen, erfolgen die Anordnungen in der Regel vor Ort. Spontandemonstrationen sind somit auch nicht strafbar und kommen deshalb nicht zur Anzeige. Bei den geplanten Abschiebungen am Dienstag, dem 24.02.2015 war den Versammlungsteilnehmenden mitgeteilt worden, dass sie ihre Solidarität über die landesweiten Abschiebungen bekunden können, allerdings den Vollzug der Maßnahme nicht durch Blockaden verhindern können und sie sich dadurch strafbar machen würden. Fast zeitgleich hat die Polizei mitgeteilt, dass die Abschiebungen nicht durchgeführt würden. Danach zogen die Demonstrationsteilnehmenden nach und nach ab.

Im Übrigen ist die Stadt Heidelberg nicht die einzige Kommune, die über solche Ereignisse berichtet, da in sozialen Netzwerken über das „Bündnis gegen Abschiebungen“ zu Demonstrationen gegen Abschiebungen aufgerufen wird.

Die Polizeibehörde ist zu rechtstreuem Verwaltungshandeln verpflichtet und wird bei diesen Ereignissen einzelfallbezogene Entscheidungen treffen.

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