Heidelberg, den 03.03.2015

Anfrage Nr.: 0018/2015/FZ
Anfrage: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 26.02.2015


Windparks in Heidelberg

Schriftliche Frage:

Ich möchte mich über die geplanten Windkraftanlagen in Heidelberg informieren. Können sie bitte einen Statusbericht erstellen, inwieweit die Planungen von Seiten der Stadt fortgeschritten sind.

Antwort:

Nach § 35 (3) Baugesetzbuch (BauGB) kann eine Planung von Standorten für Windkraftanlagen nur über die Flächennutzungsplanung erfolgen. Träger für eine gemeinsame Flächennutzungsplanung im Kernraum der Metropolregion Rhein-Neckar ist der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim. Das Verbandsgebiet umfasst die beiden Oberzentren Mannheim und Heidelberg sowie 16 Nachbargemeinden. Aufgabe des Nachbarschaftsverbandes ist es, eine zukunftsfähige Entwicklung der Raum- und Siedlungsstruktur sicherzustellen. Deshalb hat die Verbandsversammlung des Verbands beschlossen, einen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ aufzustellen, um einerseits die Nutzung regenerativer Energien im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes zu fördern und andererseits die Standorte für Windenergieanlagen zu steuern. Mit der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen, sind außerhalb dieser sogenannten „Konzentrationszonen“ Windenergieanlagen unzulässig.
Den Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ erstellt der Verband in Eigenleistung. Der Terminplan sieht vor, dass nach der Sommerpause 2015 der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss informiert und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt werden soll.

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