Heidelberg, den 15.02.2017

Anfrage Nr.: 0006/2017/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 06.02.2017


Nutzung von Immobilien durch die Stadtteilvereine

Schriftliche Frage:

  1. In wessen Eigentum stehen die Immobilien, welche von den Stadtteilvereinen genutzt werden? Wer sind die Besitzer dieser Immobilien?
  2. Wer übt in diesen Immobilien das Hausrecht aus und in wessen Auftrag?
  3. Haben die Heidelberger Gemeinderäte ein Recht auf unentgeltliche Nutzung im Rahmen von Bürger-und Informationssprechstunden von Räumen in diesen Immobilien?

Antwort:

zu 1.
Die Gebäude, die von den Stadtteilvereinen genutzt werden, sind mit Ausnahme von einer Immobilie (Emmertsgrund) im Eigentum der Stadt Heidelberg.

zu 2.
Die Stadtteilvereine sind durch den Mietvertrag im Besitz der Räume und üben in eigener Verantwortung im Rahmen der gültigen Mietverträge das Hausrecht aus.

zu 3.
Die Heidelberger Gemeinderäte haben kein Recht auf eine unentgeltliche Nutzung der Räumlichkeiten.

Schlagwörter: ,