Heidelberg, den 15.02.2018

Anfrage Nr.: 0016/2018/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 25.01.2018


Moscheebau des Vereins für Muslime in Heidelberg e.V.

Schriftliche Frage:

  1. Ich erbitte einen Statusbericht über den geplanten Moscheebau des „Vereins für Muslime“ im Pfaffengrund. Was ist der nächste Schritt in dieser Angelegenheit?
  2. Ab wann kann man die Entscheidung des Regierungspräsidiums in Karlsruhe erwarten?
  3. Gibt es Anzeichen eines Wegzugs der Heidelberger Brauerei, von Teroson oder anderen Firmen?

Antwort:

  1. Bei der Frage geht es offensichtlich um das Bauvorhaben „Abbruch diverser Gebäude und Neubau eines Kulturhauses“ auf dem Grundstück Im Klingenbühl 2a, Flurstück-Nr. 3739/27; Bauherr: Verein für Muslime in Heidelberg e.V. Für den Bereich, in dem das Baugrundstück liegt, hat der Gemeinderat am 16.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Kurpfalzring“ beschlossen. Im Hinblick auf das laufende Bebauungsplan-Verfahren hat das städtische Amt für Baurecht und Denkmalschutz mit Zurückstellungsbescheid vom 20.06.2017 gemäß § 15 Absatz 1 BauGB die Entscheidung über den Bauantrag für den Zeitraum eines Jahres ausgesetzt. Der Aussetzungszeitraum endet somit Ende Juni 2018. Danach ist über den Bauantrag zu entscheiden.
    Gegen den Zurückstellungsbescheid hat der Verein am 10.07.2017 fristgerecht Widerspruch erhoben. Dieser wurde zusammen mit den Bauakten am 17.10.2017 dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt. Eine Entscheidung ist bisher nicht ergangen.
  2. Wann eine Entscheidung des Regierungspräsidiums ergeht ist der Verwaltung nicht bekannt.
  3. Es bestehen keine Anzeichen eines Wegzuges der Firmen aus diesem Industrie- und Gewerbegebiet. Es ist vielmehr ein großer Entwicklungsbedarf der ansässigen Firmen zu konstatieren. Die städtische Wirtschaftsförderung steht in engem Austausch mit den Unternehmen, um Lösungen für die langfristige Standortsicherung zu erarbeiten.
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