Heidelberg, den 18.07.2016

Anfrage Nr.: 0051/2016/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragefatum: 06.07.2016


Anwerbung unbegleiteter minderjähriger Flüchtling

Schriftliche Frage:

Gibt es eine Genehmigung eines Informationsstandes der „Lies“ in der Heidelberger Fußgängerzone? Salafisten versuchen nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes gezielt, Flüchtlinge anzuwerben, darunter auch Jugendliche. Gibt es Erfahrungen seitens der Stadt Heidelberg für die gezielte Anwerbung unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge?

Antwort:

Die Frage zur Genehmigung des Informationsstandes der „Lies!“-Stiftung wurde bereits auf Anfrage vom 19.04.2016 durch das Bürgeramt Heidelberg mit Schreiben vom 02.05.2016 wie folgt beantwortet:

„Es wurde eine straßenrechtliche Erlaubnis für den Informationsstand zur kostenlosen Verteilung des Korans an drei Terminen beantragt. Da es sich um keine kommerzielle Aktion handelte, das Straßenrecht keine Handhabe dafür bietet, nach der Art des Standes beziehungsweise der Informationen zu unterscheiden und es sich um einen Standplatz handelt, der grundsätzlich genehmigungsfähig ist und an den nachgefragten Terminen auch frei war, musste die Sondernutzungserlaubnis erteilt werden.

Durch Kontrollen des Standes an den bewilligten Terminen wird jedoch überprüft, ob die Betreiber die in der Genehmigung enthaltenen Auflagen einhalten. Sollten sich hierbei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten ergeben, welches die Ablehnung künftiger Anträge rechtfertigt, werden keine weiteren Erlaubnisse mehr erteilt.“

Hinsichtlich der Anfrage zum Thema „Anwerbung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durch salafistische Gruppierungen“ wurde sowohl beim städtischen Kinder- und Jugendamt, als auch bei den Trägern recherchiert, die in der Betreuung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge involviert sind.

Es sind keinerlei Anzeichen dafür bekannt, dass entsprechende Anwerbungsversuche bei den in Heidelberg lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stattgefunden haben.

 

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