Heidelberg, den 30.09.2019

Anfrage Nr.: 0063/2019/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 01.09.2019


Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingen

Schriftliche Frage:

Presseberichten zufolge gibt es ein neues Verfahren zur Altersfeststellung von sogenannten minderjährigen Flüchtlingen (UMA), das landesweit in Heidelberg an der Uniklinik durchgeführt wird. Von den dort bislang sieben untersuchten Personen waren vier älter als behauptet und volljährig. Laut Sozialministerium stufen die Jugendämter 40 Prozent der Flüchtlinge, die behaupten, sie seien minderjährig, als volljährig ein – nach einer qualifizierten Inaugenscheinnahme. Diese Quote dürfte durch die Anwendung eines medizinischen Untersuchungsverfahrens mutmaßlich höher sein.
Dazu folgende Fragen:
• Wie viele UMA leben derzeit in Heidelberg?
• Welche Kosten entstehen durch deren Unterbringung pro Person durchschnittlich?
• Um wie viel geringer wären die Kosten pro Person durchschnittlich mit einer Unterbringung für Volljährige?
• Wird die Stadtverwaltung aufgrund der neuen Zahlen und Methoden das Alter aller in Heidelberg untergebrachten UMA untersuchen lassen?
• Wenn nicht, aus welchen Gründen?
• Wie rechtfertigen Sie, dass den Bürgern möglicherweise die hohen Unterbringungskosten für Minderjährige aufgebürdet werden, obwohl sie hätten vermieden werden können?

Antwort:

Der erwähnte Presseartikel, bezieht sich auf ein Verfahren der zentralisierten Altersfeststellung, das die Landesregierung gerade im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt und das gegebenenfalls zukünftig landesweit umgesetzt werden soll. Hierbei könnten „Zweifelsfälle“ zur medizinischen Altersfeststellung ins PHV-Ankunftszentrum nach Heidelberg gebracht werden, von wo aus sie durch die Universitäts-Rechtsmedizin radiologisch untersucht werden könnten.
Es handelt sich also nicht um ein bereits in Kraft gesetztes Verfahren.
Das Sozialministerium hat den entsprechenden Presseartikel als nicht den Informationen entsprechend, die seitens der Pressestelle seines Hauses an die Presse weitergegeben wurden, kritisiert und hat ebenso wie das Landesjugendamt und die bislang an den Pilotversuchen beteiligten Jugendämter den Inhalt des Artikels als „problematisch und sehr tendenziös“ eingeschätzt.
Zu den Fragen:
• In der Zuständigkeit des Heidelberger Kinder- und Jugendamtes werden aktuell regelmäßig noch 85 UMA im Rahmen einer Dauerbetreuung beziehungsweise Anschlusshilfen stationär versorgt und betreut.

Stationäre Unterbringung
circa 4.000 € – 4.500 € / Monat
Jugendwohngemeinschaft
circa 2.500 € / Monat
Betreutes Einzelwohnen
circa 2.000 € – 3.000 € / Monat
Pflegesatz bei der Unterbringung in einer Pflegefamilie
circa 1.000 € / Monat

• Da es sich um völlig unterschiedliche Systeme und Bedarfslagen handelt, ist ein Vergleich der Kosten nicht zielführend und schwer möglich.
• Eine nochmalige Überprüfung einer erfolgten und rechtmäßig festgestellten Altersfeststellung ist nicht möglich.
Die Minderjährigkeit beziehungsweise das Alter der UMA ist mittels einer qualifizierten Inaugenscheinnahme einzuschätzen und festzustellen (Einsichtnahme in Ausweispapiere oder andere Dokumente erfolgt, sofern vorhanden).
Die Alterseinschätzung wird entsprechend der gesetzlichen Regelung von den spezialisierten Fachkräften des Sozialen Dienstes im Kinder- und Jugendamt vorgenommen.
Die Prüfung erfolgt gemäß der „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter“ (2014) – an denen sich das Kinder- und Jugendamt orientiert – nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ in einem persönlichen Gespräch mit dem/ der Minderjährigen durch zwei sozialpädagogische Fachkräfte des Jugendamtes. Grundsätzlich ist immer auch ein Dolmetscher beteiligt.
• Den Heidelberger Bürgern entstehen durch die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der UMA keine Kosten, da diese Kosten vom Land getragen beziehungsweise erstattet werden.
Die medizinische Altersfeststellung ist innerhalb der Medizin sehr umstritten, da die Untersuchungen sehr invalide sind. So hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg (wird auch von der Bundesärztekammer so bestätigt) bereits am 25. Juli 2015 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Landesärztekammer Baden-Württemberg stellt fest, dass zur Altersbestimmung von unbegleiteten jugendlichen Asylbewerbern medizinische Methoden wie radiologische Untersuchungen der Handwurzelknochen, des Schlüsselbein-Brustbein-Gelenks oder des Zahnstatus sowie die Inaugenscheinnahme des Genitalbereichs als ungeeignet erachtet werden. Dafür gibt es keine medizinische Indikation.“

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