Die FDP schreibt sich gerne den „Respekt vor dem Rechtsstaat“ auf die Fahnen. Für das Primat des Rechtsstaats dürfe es keinen Rabatt geben, es brauche jetzt eine „Kampagne für den Rechtsstaat“. Für die FDP in Heidelberg scheint das nicht zu gelten: Am 25. April setzten sie sich – wieder einmal – über das geltende Plakatierungsrecht hinweg und plakatierten einen halben Tag vor der erlaubten Frist darauf los, oft an unerlaubten Stellen wie Bäumen und Verkehrsschildern.

 

Damit hat die FDP die anderen Parteien im Wahlkampf behindert und sich selbst unfair einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst den GLEICHBERECHTIGTEN und FAIREN Wettbewerb der politischen Parteien (NJW 2018, 928) noch einmal bekräftigt. Nach unserer Auffassung hat die FDP Heidelberg durch ihre gezielt regelwidrige Plakatierung die nach Art. 21 Abs. 1 GG gewährleistete Mitwirkung anderer Parteien an der politischen Willensbildung der Wähler und die gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien bewusst vereitelt.

 

Das können wir nicht hinnehmen. Wir haben die FDP abgemahnt. Und sie hat uns VERBINDLICH erklärt, dass sie die Plakatierungsvorschriften der Stadt künftig beachtet werde. Ein Erfolg für die Demokratie!

 

Gleichzeitig haben wir das Ordnungsamt aufgefordert, gegen die regelwidrigen Plakatierungen der FDP vorzugehen. Wir werden weiter darüber berichten.

AfD, Kreisverband Heidelberg, Mühlbergstr. 10, 69242 Mühlhausen

Matthias Niebel

8.05.2019

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