Brüssel, 16. September 2015. “Ein EU-Mitgliedsstaat kann Unionsbürger von beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen” – mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute vormittag eine klare Antwort an das Bundessozialgericht in Deutschland adressiert.

“Dieses Urteil ist das richtige Signal zur richtigen Zeit”, begrüßt Marcus Pretzell, MdEP der Alternative für Deutschland, AfD, die heutige Entscheidung in Brüssel. Er fügt hinzu: “Bisher wurde Hartz-IV in Deutschland als eine Wiedereingliederungshilfe in den Arbeitsmarkt angesehen. Das haben die Europäischen Richter nun korrigiert; der Gerichtshof “betont, dass diese Leistungen als “Sozialhilfe” anzusehen sind.”

Wer in einem anderen EU-Land leben will, müsse über ausreichende Existenzmittel verfügen, insbesondere als Erwerbslose(r). “Der EuGH hat damit bestätigt, dass Deutschland EU-Ausländern kein Hartz-IV gewähren muss, die nicht in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben. Freizügigkeit ist also nicht gleichbedeutend mit Freizügigkeit innerhalb der Sozialsysteme!”

Wer seinen Wohnsitz innerhalb Europas frei verlegen möchte ohne arbeiten zu wollen, muss zukünftig über ausreichende Mittel für den eigenen Lebensunterhalt verfügen. “Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit”, erklärt der Volljurist, “denn natürlich kann kein europäischer Staat die sozialen Probleme aller anderen lösen.”

Diese Selbstverständlichkeit schiene aber manchem deutschen Politiker in letzter Zeit abhanden gekommen zu sein, fügt er hinzu.

“Die heutige Rechtsprechung des EuGH schiebt den deutschen Politikern, die auf diese Weise falsche Anreize aussandten, einen Riegel vor,” konstatiert Pretzell. Gerade in jüngster Zeit hagelte es diesbezüglich Kritik aus verschiedenen osteuropäischen Staaten.