Heidelberg, den 30.03.2017

Anfrage Nr.: 0023/2017/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 17.03.2017


Asylarbeitskreis (Nachfrage zu Drucksache 008/2017/FZ)

Schriftliche (Zusatz-) Frage:

  1. Nach welcher Rechtsgrundlage muss die Stadt den AK-Asyl weiter mit 40.000 Euro unterstützten?
  2. Wird die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel überprüft? Wenn ja: wie, wann?

Antwort:

  1. Der Asylarbeitskreis erhält bereits seit 2001 von der Stadt Heidelberg eine finanzielle Zuwendung. Diese bezieht sich auf die Organisation und Koordinierung des Einsatzes von freiwilligen Helferinnen und Helfern bei in Heidelberg lebenden Flüchtlingen, auf Angebote in der Freizeitgestaltung, auf die außerschulische Betreuung von Flüchtlingskindern und nach Möglichkeit auf die Organisation von Dolmetscherinnen und Dolmetschern bei Bedarf im Rahmen der sozialen Betreuung. Die politische Arbeit des Asylarbeitskreises wird von der Stadt Heidelberg nicht finanziell gefördert.

    Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt Heidelberg, über dessen Gewährung der Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit jährlich entscheidet, zuletzt in seiner Sitzung am 24.01.2017, siehe Ziffer 3.9 der Drucksache 0031/2017/BV.

  2. Die Verwendung des Zuschusses ist gegenüber dem Amt für Soziales und Senioren jeweils bis zum 30.06. eines Jahres für das vorausgehende Kalenderjahr nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Seit Inkrafttreten der Rahmenrichtlinie Zuwendungen der Stadt Heidelberg zum 01.01.2016 gibt es dafür stadtweit ein einheitliches Verfahren; danach besteht der Verwendungsnachweis aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
    Daneben findet ein Jahresgespräch statt sowie regelmäßige Abstimmungsgespräche und Netzwerktreffen.

 

 

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