Heidelberg, den 28.03.2017

Anfrage Nr.: 0007/2017/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfrage vom: 31.01.2017


Schifffahrt auf dem Neckar

Schriftliche Fragen:

  1. Warum ist es der „Liselotte“ erlaubt worden, ein halbes Jahr unter österreichischer Flagge zu fahren? Vorlage der Genehmigung? Grund der Genehmigung?
  2. Warum ist es der „Liselotte“ erlaubt worden, gesetzlich nicht zulässige Rundfahrten anzubieten? Eine Fähre ist ein Wasserfahrzeug, das dem Übersetzverkehr über ein Gewässer, nicht jedoch für Rundfahrten dienen soll.
    Die Aufgabe des Neckarfährdienstes ist es, den direkten Schiffsweg zur nächsten Haltestelle zu nehmen. Der Fahrplan der „Liselotte“ wird nicht, wie in der Prospektangabe vorgesehen, eingehalten, sondern sie fährt vor die Schleuse, dann dreht sie bei. Die vorgeschriebene Fährroute wird ebenfalls nicht eingehalten.
  3. Ist es Gruppen mit Gästeführern erlaubt, die Neckarfährdienste der „Liselotte“ für Rundfahrten zu nutzen?
  4. Warum liegt die „Liselotte“ an der Haltestelle “Alte Brücke“ länger als zum Ein-und Aussteigen benötigt? Die Haltestelle „Alte Brücke“ ist nur zum Ein- und Aussteigen der Passagiere gedacht. Die Wartezeiten und Pausen sind bei der Haltestelle „Stadthalle“ zu absolvieren, dort wo die „Weiße Flotte“ liegt.
  5. Werden die Abgaswerte der „Liselotte“ mit einem Motor aus den siebziger Jahren eingehalten? Eine Prüfung der Abgase sollte durchgeführt werden. Gab es eine dementsprechende Prüfung der Abgaswerte? Gibt es einen Bestandsschutz für alte Motoren oder muss dementsprechend aufgerüstet werden?
  6. Warum ist es der „Liselotte“ erlaubt, an der Stelle anzulegen, an dem es dem Solarschiff verboten wurde?
  7. Sind die 5 Anlegestellen der „Liselotte“ auf heutige Standards hin überprüft worden? Welches Amt gibt dazu die Genehmigungen?
  8. Wie wird die kostenlose Fahrt mit dem Semesterticket und dem Schiffseigner verrechnet?
  9. Wie wird die kostenlose Fahrt mit der VRN-Jahreskarte und Halbjahreskarte im Bereich Heidelberg verrechnet?
  10. Wie wird die ermäßigte Fahrt mit den Ermäßigungen des Tickets 24 und Ticket 24+ verrechnet?
  11. Die „Weiße Flotte“ ist Eigentümerin der Steige „Marriott Hotel“. Die Nutzung dieser Steige wird auch durch das Solarboot „Neckarsonne“ für Charterfahrten von und zum Marriott Hotel genutzt. Wie kann es sein, dass die Anlegegebühren für das Solarboot „Neckarsonne“ am Marriott Hotel seit 2016 120,00 EUR pro Einzelfahrt (also hin-und zurück 240,00 EUR) kosten? Vorher gab es eine Gebühr pro Tag von 45,00 EUR. Das ist eine willkürliche Wettbewerbsverzerrung bei den Preisen für die An- und Ablegegebühren. Was sagt die Stadt Heidelberg dazu? Bitte um Stellungnahme.
  12. Die Werbeanlage der „Weißen Flotte“ im Bereich des Ampelübergangs zur Haltestelle zum Solarboot „Neckarsonne“ sollte für beide Schifffahrtgesellschaften, „Weiße Flotte“ sowie Solarschiff „Neckarsonne“, zu bewerben sein.
    Des Weiteren sollten Werbeflächen im Bereich der Anlegestelle „Stadthalle“ der Schifffahrtgesellschafft „Neckarsonne“ zur Verfügung stehen. Bitte um Platzierungsvorschläge seitens der Stadt Heidelberg im Bereich der „Stadthalle“ und „Alte Brücke“. Hier gilt: Chancengleichheit und Gerechtigkeit für beide Schifffahrtsgesellschaften.
  13. Die Parkplatzsituation am Solarschiff „Neckarsonne“ und „Weiße Flotte“: Das Solarschiff „Neckarsonne“ hat keine Parkplätze in der Nähe seines Anlegestegs. Die Parkplätze könnten sich unterhalb der Stadthalle beziehungsweise am Steg entlang befinden. Auch der Eigner und die Mitarbeiter der „Weißen Flotte“ parken entlang des unteren Stegs. Gibt es von Seiten der Stadt ein Angebot für drei Parkplätze?
  14. Zum Abwasser: Warum wird dem Solarschiff „Neckarsonne“ bei einem bezahlten Abwasseranschluss die Nutzung untersagt? Warum wird der bezahlte Entsorgungskanal bei der Steige „Neckarsonne“ nicht wiederhergestellt? Das Solarboot „Neckarsonne“ hat für den Abwasseranschluss einen beträchtlichen Betrag bezahlt. Nun ist die Nutzung untersagt und eine Entschädigung wurde nicht bezahlt.
    Warum muss das Solarschiff „Neckarsonne“ sein Abwasser an einer Anlegestelle der „Weißen Flotte“ entsorgen, die sehr oft belegt ist? Das Solarschiff „Neckarsonne“ muss eine Extra-Fahrt zum Anleger der „Weißen Flotte“ unternehmen, um das Abwasser zu entsorgen. Das ist mit Zeit und Kosten verbunden.

Antworten:

zu Frage 1:

Die Änderung der Beflaggung musste nach Erwerb der „Liselotte“ erst bei den österreichischen Behörden beantragt werden. Aufgrund der dortigen langen Bearbeitungszeiten fuhr die „Liselotte“ in dieser Zeit bis zur Erteilung der Zustimmung weiterhin unter österreichischer Flagge. Dies ist schifffahrtsrechlich zulässig.

zu Frage 2:

Die „Liselotte“ ist als Fahrgastschiff zugelassen und wird als solches genutzt. Es werden keine Rundfahrten im eigentlichen Sinne angeboten, es sei denn, man nutzt ein Hin- und Rückfahrtticket für 4 Stationen. Alle anderen offiziellen touristischen Rundfahrten werden von der „Weißen Flotte“ angeboten und verkehren auch über die Innenstadt Heidelberg hinaus (Stift Neuburg, Neckargemünd, Neckarsteinach et cetera).

zu Frage 3:

Die Mitfahrt auf der „Liselotte“ ist jeder Person erlaubt.

zu Frage 4:

Laut dem aktuellen Fahrplan sind 5 Minuten Liegezeit an der Haltestelle „Alte Brücke“ eingeplant, um einen Puffer für Verspätungen zu haben. An der Stadthalle beträgt die geplante Liegezeit 10 Minuten.

zu Frage 5:

Der Motor der „Liselotte“ stammt aus dem Jahr 1998 und hat einen Verbrauch von circa 4 – 5 Liter pro Stunde. Der Motor entspricht den Zulassungskriterien der Schiffsuntersuchungskommission.

zu Frage 6:

Die Steiger stehen im Eigentum der „Weißen Flotte“. Der „Liselotte“ ist es daher als Teil der „Weißen Flotte“ gestattet, dort anzulegen.

zu Frage 7:

Alle Anlegestellen sind vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zugelassen und werden regelmäßig überprüft.

zu Fragen 8., 9., 10:

Aufgrund der Kooperation mit der VRN GmbH ist es möglich, dass Inhaber von VRN Jahres- und Halbjahreskarten (zum Beispiel Karte ab 60, MAXX-Ticket, Semester-Ticket) die Fähre kostenfrei nutzen können. Inhaber einer VRN-Tageskarte fahren zum Kinderpreis. Eine Verrechnung zwischen der VRN und der „Weißen Flotte“ erfolgt pauschal.

zu Frage 11.:

Der Anlegesteiger „Marriot“ liegt im Eigentum der „Weißen Flotte“. Insofern kann die Höhe des Benutzungsentgelts privatrechtlich durch die „Weiße Flotte“ festgelegt werden. Die Stadt Heidelberg hat hierauf keinen Einfluss.

zu Frage 12:

Die Werbeanlagen der „Weißen Flotte“ sind durch die Stadt Heidelberg genehmigt. Das Aufstellen eigener Werbetafeln kann beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz beantragt werden.

zu Frage 13:

Aktuell können durch die Stadt Heidelberg im gewünschten Bereich keine Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, da keine verfügbaren Stellplätze vorhanden sind.

zu Frage 14:

Der Ableitungskanal wurde ohne rechtliche Genehmigung eigenmächtig erstellt. Aus diesem Grund musste die unzulässige Nutzung des Straßeneinlaufs seitens der Stadt Heidelberg untersagt werden. Eine Ableitung des anfallenden Schmutzwassers über die öffentliche Straßenentwässerung in diesem Bereich ist nicht gestattet.

Durch die Stadt Heidelberg wurde eine öffentliche Annahmestation gebaut, die auch dem Solarboot „Neckarsonne“ in Abstimmung mit den weiteren Nutzern zur Verfügung steht.

 

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