Heidelberg, den 09.12.2015 – Erweitert durch Zusatzfrage in der Sitzung vom 10.12.2015

Anfrage Nr.: 0076/2015/FZ
Anfgrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 02.11.2015


Beschulung und sozialpädagogische Versorgung von Flüchtlingskindern
Schriftliche Frage:

1. In welcher Höhe ist in Heidelbergs öffentlichen Schulen mit dem Zuzug von Kindern von Asylbewerben und Asylsuchenden für 2015 und 2016 selbst zu rechnen?

2. Welche Schularten
welche Schulen,
in welchen Stadtteilen sind
in welcher Höhe von der zu erwartenden schulischen Integration von Flüchtlingen und deren Kindern betroffen?

3. Wie viel zusätzliches Personal wird voraussichtlich für die schul- und sozialpädagogische Integration dieser Bevölkerungsgruppe benötigt?

Gibt es bereits Gespräche beziehungsweise sogar Zusagen im Sinne des Regierungsversprechens?

4. Wurde bereits zusätzliches Personal zur schul- und sozialpädagogischen Betreuung angefordert?

5. Welcher Fehlbedarf („Minusstunden“ der Unterversorgung) wird in den betroffenen Schulen diesbezüglich erwartet?

6. Ist zwecks besserer und schnellerer Integration von Flüchtlingen und Flüchtlingskinder geplant, diese gleichmäßig auf alle Schulen, die in Stadtteilen liegen, welche nicht oder nur gering von der Unterbringung betroffen sind, hier: die Weststadt, Rohrbach, Neuenheim, Handschuhsheim, Ziegelhausen, Schlierbach zu verteilen?

7. Sind zusätzliche Fortbildungspflichtangebote für den Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ für Lehrpersonal geplant (Deutsch als Fremdsprache zu vermitteln unterscheidet sich signifikant vom „normalen“ Deutschunterricht für Deutsche).

Welche Absprachen im Sinne von synergetischen Effekten gibt es zwischen dem Heidelberger Schulverwaltungsamt und dem Staatlichen Schulamt in Mannheim (verantwortlich für den Rhein-Neckar-Kreis und MA)?

Antwort:

 

zu 1.
Das Amt für Schule und Bildung berechnet derzeit im Rahmen zweier Planungsszenarien die dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit deren dann schulpflichtigen Kindern, die dezentral im Stadtgebiet untergebracht werden sollen.
Von circa 1.500 Flüchtlingen sind maximal 400 im schulpflichtigen Alter zwischen 6 und 18 Jahren.

zu 2.
Grundsätzlich sind alle Schularten in allen Stadtteilen bei geplanter dezentraler Unterbringung betroffen.

Die aktuelle Situation der VKL-Klassen (Vorbereitungsklassen) sowie der VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) an den Beruflichen Schulen stellt sich so dar: Für sogenannte Quereinsteiger, schulpflichtige Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse, richtet das Land, Staatliches Schulamt Mannheim, bedarfsgerecht (nach Meldung der Schulen) VKL-Klassen ein. Im Bereich der Beruflichen Schulen werden durch das Regierungspräsidium Karlsruhe VABO-Klassen eingerichtet. VKL’s können auch an Gymnasien eingerichtet werden, was aber in Heidelberg bisher noch nicht erfolgt ist.

Bisher sind in HD ca. 600 Menschen mit Asylantrag dauerhaft wohnhaft, deren Kinder beschult werden.
Zum Schuljahr 2015/16 sind 10 VKL-Klassen (134 Schülerinnen und Schüler) im Grundschulbereich, sowie 7 VKL-Klassen (137 Schülerinnen und Schüler) im Sekundar I-Bereich eingerichtet.

In den beruflichen Schulen gibt es aktuell 4 VABO-Klassen, eine weitere Einrichtung erfolgt nach Aussage des Regierungspräsidiums bedarfsgerecht.

Grundsätzlich gilt, dass eine weitere Einrichtung von diesen Klassen bei Anstieg des Bedarfs vom Land zugesagt ist, der Markt an Lehrkräften jedoch leer ist. Eine umfassende Akquise von Lehrkräften im Bereich der Pensionäre bis 70 Jahre erfolgt derzeit.

zu 3.
Die sozialpädagogische Versorgung von Flüchtlingen und ihren Kindern wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der durch das städtische Amt für Soziales und Senioren beauftragten freien Träger geleistet. Die schulische Integration dieser Flüchtlingskinder an den Standorten Hardtstraße und Henkel- Teroson- Straße (bisherige Unterbringung) wird dabei von der Schulsozialarbeit an den einzelnen Schulstandorten unterstützt. Dazu arbeiten die Fachkräfte eng mit den Lehrkräften der Vorbereitungsklassen sowie denen der aufnehmenden Klassen zusammen. Bei Bedarf erfolgt einzelfallbezogen eine Kooperation mit den oben genannten freien Trägern, die in der Flüchtlingshilfe engagiert sind.

zu 4.
Im Falle der UMA`s (unbegleitete minderjährige Ausländer) wurden Träger der Jugendhilfe mit der Unterbringung, Betreuung und Versorgung beauftragt, die entsprechend Fachpersonal vorhalten beziehungsweise einstellen.

zu 5.
Das Staatliche Schulamt Mannheim sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe richten entsprechend des Bedarfs Klassen ein. Grundsätzlich hat die Bildung der VKL-Klassen sowie der VABO-Klassen keinen Einfluss auf den Unterricht im Rahmen der verbindlichen Kontingentstundentafel.

zu 6.
Es ist eine dezentrale Unterbringung geplant, genaue Planungen können bei gesicherten Zahlen zügig getätigt werden

zu 7.
Fragen der Lehreraus- und Fortbildung sind grundsätzlich in der Zuständigkeit des Landes. Lehrkräfte sind generell nicht zur Fortbildung verpflichtet, sondern gestalten ihr Fortbildungsportfolio eigenverantwortlich und können aus einem sehr breitaufgestellten Fortbildungskatalog wählen. Das regionale Bildungsbüro der Stadt kooperiert jedoch seit Beginn der Bildungsregion Heidelberg mit dem Staatlichen Schulamt Mannheim auch in Fragestellungen der Fortbildungsangebote.

Insbesondere für das Schulprogramm der durchgängigen kommunalen Sprachförderung gibt es ein vielfältiges Fortbildungsangebot für Lehrkräfte, die im Projekt mitarbeiten.

Aktuell wird ein didaktisches Konzept für sogenannte sprachliche „Quereinsteiger“ konzipiert, um Schulen und Kinder ohne Deutschkenntnisse durch eine wirksame Didaktik und Materialien altersgerecht beim Spracherwerb zu unterstützen.

 

Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2015

Ergebnis der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 10.12.2015

Zusatzfrage Stadtrat Niebel:

Ich habe eine Frage zur Antwort unter Ziffer 4 UMA’s (unbegleitete minderjährige Ausländer):

Ich hätte gerne Informationen über die Kosten, ich glaube wir haben im Moment 60 unbegleitete Minderjährige. Wer trägt die Kosten, das Jugendamt oder das Land?

Oberbürgermeister Dr. Würzner:

Das können wir Ihnen gerne noch einmal zusammenstellen. Die Größenordnung pro Kind kennen Sie, wenn es sich um einen Heimplatz handelt. Wir haben momentan 40 unbegleitete Minderjährige in unserer Verantwortung. Wir gehen von Kosten pro Platz und pro Monat von 6.500,– Euro aus.

Wir sind momentan dabei mit dem Land abschließend zu klären, wie es sich mit den Kindern, die in Patrick-Henry-Village sind, verhält.

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