Heidelberg, den 12.11.2015

Anfrage Nr.: 0069/2015/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 03.11.2015

 

Lebensmittelmarkt in Patrick-Henry-Village


Schriftliche Frage vom 03.11.2015:

Auf dem Gelände des Patrick-Henry-Village soll ein Supermarkt zur Versorgung der Flüchtlinge und dort Arbeitenden entstehen.

Namens der Alternative für Deutschland begrüße ich ausdrücklich, dass wohnortnah im Patrick-Henry-Village ein Versorgungszentrum für die Flüchtlinge entstehen soll. Ein solcher Markt hat Monopolcharakter. Weit und breit gibt es keine Konkurrenz. Für die oder den Betreiber ist das eine Lizenz zum Gelddrucken.

Es ist ein verschiedentlich ins Feld geführtes Argument, das Gelände des Patrick-Henry-Village sei Privatgelände. Deshalb sei für die Vergabe an einen oder eine Betreiberin keine öffentliche Ausschreibung zwingend erforderlich.

Dieser Auffassung widerspreche ich energisch aus erheblichen juristischen und Wettbewerbsgesichtspunkten, sowie der öffentlichen Moral.

Ich melde insbesondere aus folgenden Gründen erhebliche rechtliche Bedenken gegen eine Freivergabe ohne Ausschreibung an:

Das Patrick-Henry-Village wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) verwaltet. Die BIMA ist eine Anstalt des Öffentlichen Rechts.
Deshalb muss nach diesseitiger Rechtsauffassung die Betreiberlizenz überregional ausgeschrieben werden. Ich fordere den Herrn Oberbürgermeister dazu auf, diese Bedenken durch das Rechtsamt der Stadt Heidelberg prüfen zu lassen und bis zur Klärung das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Weiter wird der Oberbürgermeister der Stadt gebeten, zeitnah darüber Auskunft zu geben:

  • Wurde beziehungsweise wird diese Einkommensquelle wegen Chancengleichheit ausgeschrieben?
  • Welche Kriterien wurden beziehungsweise werden bei der Vergabe einer Betreiberlizenz für einen Lebensmittelmarkt in der Patrick-Henry-Village angewandt?
  • Welche Kette, welcher Betreiber wurde beziehungsweise wird aufgrund welcher Ausschreibungskriterien zum Zuge kommen?

 

Antwort:

Die Auswahl eines Betreibers für einen Versorgungsmarkt im Areal Patrick-Henry-Village obliegt dem Land. Die Prüfung diesbezüglicher vergaberechtlicher Fragestellungen gehört nicht zu den Aufgaben des städtischen Rechtsamts.

Einzelheiten des Auswahlverfahrens und die genauen Vertragsinhalte sind der Stadtverwaltung nicht bekannt.

Bei weiterem Informationsbedarf kann ausschließlich das Innenministerium Auskunft geben.

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