Heidelberg, den 26.07.2018

Anfrage Nr.: 0071/2018/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 25.06.2018


Hundehaltung in Heidelberg

Schriftliche Fragen:

Frage 1:
Bitte um einen Statusbericht zur Erschließung neuer Flächen um einen artgerechten Auslauf der Hunde in Heidelberg zu ermöglichen.

Gibt es Möglichkeiten Flächen für Hunde im Stadtgebiet neu zu erschließen? Meins Erachtens gibt es nur 2 Flächen in Rohrbach und Neuenheim. Bitten nennen sie andere Freiflächen in Heidelberg wo Hunde ohne Leine laufen dürfen.

Frage 2:
Wie viele Stellen sind zur Durchsetzung des Dekretes von Herrn Oberbürgermeister Prof. Dr. Würzner zur Haltung der Hunde im öffentlichen Raum besetzt?

Antworten:

zu Frage 1:
Derzeit gibt es im Stadtgebiet zwei Flächen die für Hunde als Bewegungsflächen genutzt werden können. Die eine Fläche befindet sich in Kirchheim am Leimer Weg (Gewann „Vordere Hagellach“) und die zweite Fläche ist die in Neuenheim offiziell ausgewiesene Hundewiese. Die Ausweisung weiterer Freilaufflächen für Hunde ist derzeit nicht in Planung.

zu Frage 2:
Die Durchsetzung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten (Straßen- und Anlagenverordnung) obliegt dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Sicherheit und Ordnung. Diese Abteilung, bestehend aus fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ist unter anderem zuständig für Hundehaltung im öffentlichen Raum sowie für gefährliche Hunde.

Die Aufgabenerledigung wird vor allem im Außendienst durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes unterstützt. Derzeit sind es 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und die Anzahl soll weiter auf 20 aufgestockt werden.

Darüber hinaus übernimmt die Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg ebenfalls Aufgaben aus dem Bereich der Tierhaltung und arbeitet eng mit der Abteilung Sicherheit und Ordnung zusammen.

 

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