Heidelberg, den 07.10.2015

Anfrage Nr.: 0063/2015/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 28.09.2015


Verkauf von Obdachlosenzeitungen – Kontrolle durch den Kommunalen Ordnungsdienst

Schriftliche Frage:

Herr Klaus Bühl, das ist der mit dem schwarzen langen Ledermantel, verkauft die Obdachlosen Zeitung „trottwar“. Er steht normalerweise beim Penny, REWE, Neuenheimer Markt, Bahnhof, Füllhorn, et cetera und verdient bei einem Preis von 2,10 Euro die Hälfte davon als freier Verkäufer. Von ihm und aus anderen Quellen weiß ich, dass sich in Heidelberg derzeit ein Straßenkampf abspielt, der gerade die sozial Schwachen massiv belastet. Dubiose Drückerbanden machen die Heidelberger Stadtteile unsicher. Eine ganze Reihe von Männern, Frauen und Kindern aus den Regionen Rumänien und Bulgarien verkaufen die Pseudo-Obdachlosenzeitungen „Streetworker“ oder „Straßenträumer“. Sie betteln meist ältere Mitbürger mit einer sehr aggressiven Art an und wenn es Geld gibt, dann reicht es ihnen meist nicht, also wird nochmal nachgebettelt. Wer die Geldbörse zückt, wird gleich weitergemolken. Man sammle für eine Suppenküche, eine Kleiderkammer oder ein Haus für die Obdachlosen. Ob der Zeitungskäufer nicht noch was drauflegen könne, lautet die Ansage. Das Geld kommt keinesfalls sozial Bedürftigen zugute. Das Geld fließt auf das Konto eines dubiosen Darmstädter Vereins. In Rheinland-Pfalz etwa ist die Veräußerung des „Streetworker” verboten – wegen mangelndem sozialen Hintergrund. Echte Obdachlose sind diejenigen, die das Nachsehen haben, denn auch das gehört zu unserer Gesellschaft, wir werfen dann alle wieder in den gleichen Topf. Nicht alle Rumänen sind Betrüger und nicht jeder Verkäufer einer Obdachlosenzeitung will einem Schrott andrehen, aber es macht Sinn, nachzufragen und hinzuschauen was einem angeboten wird und von wem. Ich erwarte von der Stadt Heidelberg, dass der kommunale Ordnungsdienst die Streetworker „Verkäufer“ im Hinblick auf eine Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Wege-Flächen kontrolliert und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt.

Antwort:

Der Verkauf von Obdachlosenzeitungen am Hauptbahnhof wurde seit Juli 2015 in unregelmäßigen Abständen zu unterschiedlichen Zeiten durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert. Hierbei wurden lediglich bei einer Kontrolle Verkäufer von Obdachlosenzeitungen am Hauptbahnhof festgestellt. Dies waren rumänische Staatsangehörige. An allen anderen Tagen wurden keine Verkäufer angetroffen.

Der Verkauf von Druckschriften stellt eine Sondernutzung im Sinne des Straßengesetzes dar. Für diese Aktivitäten werden keine Erlaubnisse erteilt, so dass gegen den Verkauf der Obdachlosenzeitschriften eingeschritten werden kann.
Allerdings wird zurzeit ein Einschreiten auf die Fälle beschränkt, in denen Verkäufer im Umhergehen Zeitungen verkaufen. Toleriert wird die schon jahrelange Praxis des (passiven) Anbietens einer örtlichen Obdachlosenzeitung, wie dies beispielsweise dann der Fall ist, wenn eine Person sich direkt an der Hauswand aufstellt und die Zeitungen passiv anbietet.

Die Kontrollen werden weiterhin stattfinden.

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