Heidelberg, den 14.02.2018

Anfrage Nr.: 0007/2018/FZ
Anfrage von: Stadtrat Niebel
Anfragedatum: 18.01.2018


Ausreisepflichtige Asylbewerber

Schriftliche Frage:

  1. Welche Maßnahmen werden von der Stadt ergriffen, um abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber in ihre Heimatländer abzuschieben?
  2. Wie viele Personen sind zurzeit in der Duldung?
  3. Wie viele Personen mit einem rechtskräftigen Status als abgelehnter Asylbewerber ohne Duldung leben in Heidelberg und was kostet die Unterbringung?

Antwort:

  1. Die Organisation und Durchführung der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Von dort wird letztendlich entschieden, abgelehnte Asylbewerber tatsächlich abzuschieben, beziehungsweise zur freiwilligen Ausreise zu bewegen.
  2. Derzeit halten sich 251 abgelehnte Asylbewerber mit Duldung in Heidelberg auf.
  3. Zahlen über Personen, die sich nach negativem Abschluss ihres Asylverfahrens ohne Duldung und Aufenthaltstitel und somit illegal in Heidelberg aufhalten, liegen nicht vor. Abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung wurden durch die Stadt Heidelberg nicht untergebracht; es sind demnach keine Kosten entstanden.
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