Heidelberg, den 20.04.2020

Anfrage Nr.: 0041/2020/FZ
Anfrage von: StadtratBartesch
Anfragedatum: 15.04.2020


Heidelberger Juristin Beate Bahner
Schriftliche Frage:

In mehreren Presseartikeln wird übereinstimmend berichtet, dass die Heidelberger Bürgerin Frau Bahner in die Psychiatrie eingewiesen wurde.

Dazu kursiert in den sozialen Medien eine Tonaufnahme, die von Frau Bahner stammen soll, in der sie einige harte Vorwürfe äußert: „Die Polizei kam, sie hat mir Handschellen angelegt, hinten, mich auf den Boden gedrückt, mich im Dreck gewälzt, massiv Polizeigewalt angewandt…dann haben sie mich in die Psychiatrie gebracht, dann habe ich sie gebeten, mich hinsetzen zu dürfen, dann sagt der Polizist, setzen Sie sich, hier ist eine Bank, dann hat er mich auf den Boden gedrückt und meinen Kopf von einem Meter Höhe auf den Steinboden geknallt, ich habe es bis heute nicht verbunden gekriegt…dann haben sie mich zu viert getragen zur Ärztin… Ich bekam keinen Anwalt, ich durfte niemanden anrufen…dann haben sie mich zwangsweise die ganze Nacht in den Guantanamo-Hochsicherheitstrakt der Psychiatrie… da lag ich auf dem Boden, keine Toilette, ein Waschbecken, ohne Seife, kein Handtuch, sonst nichts..“

  1. Ist der Stadt Heidelberg die Audiodatei bekannt?
  2. Spricht nach Kenntnis der Stadt Heidelberg auf der Audiodatei Frau Bahner?
  3. In der Audiodatei ist von Polizeigewalt die Rede, so soll ein Polizist den Kopf von Frau Bahner aus einem Meter Höhe den Kopf auf den Steinboden geknallt haben. Bitte hierzu, soweit der Stadt Heidelberg bekannt, Auskunft geben.
  4. Hat Frau Bahner eine Wunde am Kopf (wenn ja, wann wurde diese Wunde medizinisch versorgt)?
  5. Entspricht es den Tatsachen, dass Frau Bahner mehrere Stunden in einem Raum ohne Toilette, ohne Waschbecken, ohne Seife und ohne Handtuch untergebracht war?
  6. Wurde Frau Bahner in Handschellen abgeführt? Wenn ja, bitte die Gründe, soweit bekannt, ausführlich darlegen.
  7. Wurde Frau Bahner in eine psychiatrische Klinik gebracht? Wenn ja, bitte die Gründe, soweit bekannt, ausführlich darlegen.
  8. Ist die Information korrekt, dass Frau Bahner bezüglich eines Ermittlungsverfahrens wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB, als Beschuldigte vorgeladen wurde?
  9. Wann hat der in Frage 8 gestellte Termin stattgefunden?
  10. Welchen Einfluss haben die neusten Entwicklungen auf das in Frage 8 erwähnte Ermittlungsverfahren?

Antwort:

Die Fragen können von der Stadt nicht beantwortet werden.

Weder liegt der Verwaltung die Audio-Datei vor, noch kann beurteilt werden, wessen Stimme darauf – so es die Datei denn gibt – zu hören ist. Auch kann die Stadt nichts zu
dem behaupteten und zu dem tatsächlichen Geschehensablauf sagen, da die Polizei nicht „die Stadt“ ist.

Zu dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft (Fragen 8 – 10) kann die Stadt mangels Beteiligung ebenfalls nichts sagen.

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