Heidelberg, den 28.04.2020

Anfrage Nr.: 0040/2020/FZ
Anfrage von: Stadtrat Geschinski
Anfragedatum: 03.04.2020


Stadttauben
Schriftliche Frage:

Durch den gestrigen Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung https://www.rnz.de/nachrichten/metropolregion_artikel,-verhungern-vor-aller-augen-
tierschuetzer-fordern-kontrollierte-futterstellen-fuer-stadttauben-_arid,507591.html auf die derzeitige Notlage der Tauben im städtischen Bereich aufmerksam geworden, erscheint mir im Sinne des Tierschutzes die von der Stadtverwaltung Mannheim gewählte Lösung als Mittel der Wahl, nämlich – zumindest vorübergehend – die Schaffung kontrollierter Futterplätze durch geeignete Personen und Organisationen wie dem Tierschutzverein zuzulassen. Hinsichtlich der Begrenzung der Taubenpopulation ist das von den Tierschutzorganisationen und der Rhein-Neckar-Zeitung aufgegriffene „Geburtenkontrollkonzept“ das bessere, weil erfolgversprechende Konzept. Eine Linie, die im Endeffekt zum Verhungern der Tauben führt, findet unsererseits schon aus Gründen des Tierschutzes keine Zustimmung.

Antwort:

Aufgrund verschiedener Anfragen aus der Bevölkerung beobachten die Amtsveterinäre derzeit den Gesundheitszustand der Stadttauben sehr genau.
Entgegen anderslautender Meldungen sind im Stadtgebiet bisher keine Zustände aufgetreten, welche eine zusätzliche Taubenfütterung rechtfertigen würden; denn obwohl die Stadt Heidelberg das öffentliche Leben schon ein paar Tage früher als im restlichen Bundesland „eingefroren“ hat, ist keine Notlage der Tauben im städtischen Bereich festzustellen. Da Bäckereifilialen wie bisher geöffnet haben, sind diese „Nahrungsquellen“ weiterhin vorhanden.
Zudem sind Stadttauben freie Tiere und können aufgrund ihres ausgeprägten Flug- und Heimfindevermögens die unterschiedlichsten Futterquellen erkennen und nutzen. Da im Frühling viele Aussaaten stattfinden, finden die Tiere in einer geringen Entfernung zu ihrem Standort genügend Körner, Sämereien und anderes Futter. Bei der Ausweisung von Futterplätzen für Tauben bestünde zudem die Gefahr, dass auch unerwünschte Schädlinge, insbesondere Ratten, angelockt würden.

Bei den sogenannten Taubenhäusern handelt es sich um Taubenschläge, welche auf der Bindung der Vögel an parasitenfreie Nistplätze, auf kontrollierter und artgerechter Fütterung und auf dem Austausch der Gelege durch Ei-Attrappen beruhen. Sofern eine private Organisation bereit wäre, sich um Standort und Versorgung zu kümmern, würde deren Einrichtung seitens der Veterinärbehörde durchaus befürwortet.
Entsprechend fand vor einigen Monaten ein Gespräch mit dem Stadttaubenprojekt Rhein-Neckar e. V. statt, bei dem die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Schaffung solcher Taubenhäuser allgemein erörtert wurden.

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